Qualifizierungschancengesetz – Geförderte Weiterbildung im Weiterbildungszentrum
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet umfangreiche Möglichkeiten zur staatlich geförderten beruflichen Weiterbildung. Als zertifiziertes Weiterbildungszentrum unterstützen wir Sie bei Beratung, Antragstellung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme.
Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigte gezielt auf digitale und strukturelle Veränderungen vorzubereiten und Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig zu halten.

Ziele des Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele, die für Weiterbildungszentren und Unternehmen besonders relevant sind:
Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit
Durch gezielte Weiterbildung bleiben Mitarbeitende qualifiziert und arbeitsmarktfähig – auch bei Digitalisierung, Automatisierung oder neuen Technologien.
Förderung lebenslangen Lernens
Das Gesetz ermöglicht berufliche Weiterbildung unabhängig von Alter, Ausbildung oder Berufsstatus.
Unterstützung von Unternehmen
Unternehmen können Qualifizierungsmaßnahmen umsetzen, ohne die vollen Kosten selbst tragen zu müssen.
Bekämpfung des Fachkräftemangels
Gezielte Qualifizierung vorhandener Mitarbeitender reduziert Rekrutierungsaufwand und Fachkräfteengpässe.
Welche Förderungen bietet das Qualifizierungschancengesetz?
1. Übernahme von bis zu 100 % der Weiterbildungskosten (zertifizierte Kurse)
- Übernahme von bis zu 100 % der Lehrgangs- und Kurskosten
- Gilt für zertifizierte Weiterbildungen (z. B. AZAV-zugelassen)
- Auch für anerkannte Abschlüsse, Teilqualifikationen und Anpassungsqualifizierungen
2. Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (Qualifizierungsgeld)
Seit April 2024 ergänzt das Qualifizierungsgeld die Förderung:
- 60 % des Nettolohns,
- 67 % bei Beschäftigten mit Kindern
- Auszahlung während der Weiterbildungsphase
- Entlastung für Unternehmen bei Freistellung der Mitarbeitenden
Förderhöhe nach Unternehmensgröße
| Unternehmensgröße | Förderung Weiterbildung | Lohnkostenzuschuss |
|---|---|---|
| < 50 Mitarbeitende | bis zu 100 % | bis zu 75 % |
| < 500 Mitarbeitende | bis zu 50 % (100 % bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder Schwerbehinderung) | bis zu 50 % |
| ≥ 500 Mitarbeitende | bis zu 25 % | bis zu 25 % |
Die genaue Förderquote hängt von Qualifikation, Maßnahme und Zielgruppe ab.
Welche Weiterbildungen sind förderfähig?
Das Qualifizierungschancengesetz verfolgt mehrere zentrale Ziele, die für Weiterbildungszentren und Unternehmen besonders relevant sind:
Digitale Kompetenzen (IT, Software, KI, Datenanalyse)
Kaufmännische und technische Qualifikationen
Sprachkurse mit Berufsbezug
Umschulungen & Teilqualifikationen
Anpassungsqualifizierungen bei neuen Technologien
Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen und von einem zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden.
Ablauf der geförderten Weiterbildung im Weiterbildungszentrum
1
Kostenlose Beratung durch unser Weiterbildungszentrum
2
Analyse des Qualifizierungsbedarfs
3
Auswahl einer passenden, förderfähigen Weiterbildung
4
Unterstützung bei der Antragstellung bei der Agentur für Arbeit
5
Durchführung der Weiterbildung
6
Nachbetreuung & Zertifikat
Welche Förderungen bietet das Qualifizierungschancengesetz?
Vorteile für Unternehmen
- Deutliche Senkung der Weiterbildungskosten
- Mitarbeiterbindung und Motivation
- Zukunftssichere Qualifikation der Belegschaft
- Staatliche Förderung statt Eigenfinanzierung
Vorteile für Teilnehmende
- Kostenfreie oder stark geförderte Weiterbildung
- Höhere Arbeitsplatzsicherheit
- Bessere Karriere- und Aufstiegschancenn
- Anerkannte Zertifikate und Abschlüsse
Warum unser Weiterbildungszentrum?
Zertifizierter Bildungsträger
Langjährige Erfahrung mit Förderprogrammen
Individuelle Beratung für Unternehmen & Beschäftigte
Praxisnahe und arbeitsmarktorientierte Weiterbildungen
Qualifizierungschancengesetz optimal nutzen
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine der wichtigsten Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung in Deutschland. Als professionelles Weiterbildungszentrum helfen wir Ihnen, diese Chance voll auszuschöpfen – effizient, rechtssicher und individuell.
Häufige Fragen
Das Qualifizierungsgesetz ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit zur staatlich geförderten beruflichen Weiterbildung. Es unterstützt Unternehmen und Beschäftigte bei der Qualifizierung im Zuge von Digitalisierung, Automatisierung und strukturellem Wandel.
Gefördert werden:
Die Förderung ist unabhängig von Alter, Berufsabschluss oder Position möglich.
- Beschäftigte in bestehenden Arbeitsverhältnissen
- Mitarbeitende aller Altersgruppen
- Fachkräfte, An- und Ungelernte
- Unternehmen jeder Größe
- Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit
- Förderung lebenslangen Lernens
- Vorbereitung auf die digitale Transformation
- Unterstützung von Unternehmen bei Weiterbildung
- Reduzierung des Fachkräftemangels
Voraussetzung ist eine zertifizierte Weiterbildung bei einem zugelassenen Bildungsträger.
- Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
- Lehrgangs- und Kursgebühren
- Kosten für zertifizierte Qualifizierungen, Teilqualifikationen und Abschlüsse
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
Das Qualifizierungsgeld ist eine Lohnersatzleistung und ergänzt seit April 2024 das Qualifizierungsgesetz.
- 60 % des Nettolohns
- 67 % des Nettolohns bei Beschäftigten mit Kindern
- Zahlung während der Weiterbildungszeit
- Entlastung für Unternehmen bei Freistellung von Mitarbeitenden
Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden:
Die genaue Förderquote wird individuell festgelegt.
- Unternehmen unter 50 Mitarbeitenden: bis zu 100 % Weiterbildungskosten, bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss
- Unternehmen unter 500 Mitarbeitenden: bis zu 50 % Weiterbildungskosten und Lohnkostenzuschuss (bis zu 100 % bei Beschäftigten über 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung)
- Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden: bis zu 25 % Weiterbildungskosten und Lohnkostenzuschuss
Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen.
- Digitale Kompetenzen (IT, Software, KI, Datenanalyse)
- Technische und kaufmännische Weiterbildungen
- Sprachkurse mit Berufsbezug
- Umschulungen und Teilqualifikationen
- Anpassungsqualifizierungen bei neuen Technologien
- Bestehendes Beschäftigungsverhältnis
- Weiterbildung bei einem zertifizierten Weiterbildungszentrum
- Anerkannte und förderfähige Maßnahme (z. B. AZAV)
- Antragstellung vor Beginn der Weiterbildung
- Kostenlose Erstberatung
- Analyse des Qualifizierungsbedarfs
- Auswahl einer passenden Weiterbildung
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Durchführung der Weiterbildung
- Abschluss mit Zertifikat
- Deutlich reduzierte Weiterbildungskosten
- Staatliche Zuschüsse zu Lohnkosten
- Zukunftssichere Qualifikation der Mitarbeitenden
- Höhere Mitarbeiterbindung
- Wettbewerbsvorteile durch Qualifizierung
- Kostenfreie oder stark geförderte Weiterbildung
- Höhere Arbeitsplatzsicherheit
- Bessere Karriere- und Aufstiegschancen
- Anerkannte Zertifikate und Abschlüsse
Die Förderung wird über die Agentur für Arbeit beantragt. Unser Weiterbildungszentrum unterstützt Sie bei der Förderprüfung, Antragstellung und Abstimmung mit der Agentur für Arbeit.
