
Bildungsgutschein – Ihre geförderte Weiterbildung in 3 Schritten
Voraussetzungen erfüllen
Arbeitssuchend, von Arbeitslosigkeit bedroht, Quereinstieg oder fehlender Berufsabschluss – ein Bildungsgutschein kann Ihre Chancen nachhaltig verbessern.
Bildungsgutschein beantragen
Im persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter wird geprüft, ob die Weiterbildung arbeitsmarktrelevant ist.
Weiterbildung starten
Nach Bewilligung starten Sie sofort bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger – inklusive Kurs- und Prüfungsgebühren.
Für wen ist der Bildungsgutschein geeignet?
Arbeitssuchende
Verbessern Sie Ihre Jobchancen mit einer geförderten Qualifizierung.
Quereinsteiger
Neustart in einem zukunftssicheren Beruf – ohne Kosten.
Unternehmen
Gezielte Weiterbildung zur Fachkräftesicherung.
Häufige Fragen
Ein Bildungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, mit der eine Weiterbildung oder Umschulung kostenlos absolviert werden kann. Er deckt in der Regel die kompletten Kurskosten und weitere notwendige Ausgaben ab.
Ein Bildungsgutschein kann unter anderem für arbeitslose oder arbeitssuchende Personen, Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, Quereinsteiger, Personen ohne oder mit veraltetem Berufsabschluss sowie Beschäftigte, die neue Qualifikationen benötigen, bewilligt werden. Die Entscheidung trifft immer die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Beratungsgespräch.
Der Bildungsgutschein wird nicht online, sondern persönlich in einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt. Dort wird geprüft, ob die geplante Weiterbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert.
Mit einem Bildungsgutschein können Sie alle AZAV-zertifizierten Weiterbildungen und Umschulungen absolvieren, z. B. in den Bereichen IT & Digitalisierung, kaufmännische Berufe, Pflege & Gesundheit, Marketing & Medien, Projektmanagement. Wichtig ist, dass die Maßnahme arbeitsmarktrelevant ist.
Der Bildungsgutschein übernimmt in der Regel 100 % der Kurs- und Schulungskosten, Prüfungs- und Zertifikatsgebühren sowie ggf. Fahrtkosten, Unterkunft oder Kinderbetreuung und Lernmittel. Für Teilnehmende entstehen keine Kosten.
Ja. Berufstätige oder Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten, wenn der Arbeitsplatz gefährdet ist, neue Qualifikationen benötigt werden oder ein Berufswechsel sinnvoll erscheint. Arbeitgeber können die Weiterbildung gemeinsam mit Mitarbeitenden beantragen.
Ja. Unternehmen können über den Bildungsgutschein Mitarbeitende gezielt weiterqualifizieren, um Fachkräfte zu sichern, neue Kompetenzen aufzubauen oder Arbeitsplätze langfristig zu erhalten.
Ein Bildungsgutschein ist zeitlich begrenzt gültig. Die genaue Frist wird auf dem Gutschein vermerkt. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger begonnen werden.
Der Bildungsgutschein kann ausschließlich bei zertifizierten Bildungsträgern (AZAV) eingelöst werden, die von der Agentur für Arbeit zugelassen sind.
Ja. Nach der Bewilligung und Anmeldung beim Bildungsträger können Sie in der Regel sofort mit Ihrer geförderten Weiterbildung oder Umschulung beginnen.
Nein. Ein Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Die Bewilligung hängt davon ab, ob die Weiterbildung notwendig ist, Ihre Vermittlungschancen verbessert und arbeitsmarktrelevant ist. Eine gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch erhöht die Chancen deutlich.
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